Niederlassungen oder Filiale gründen
Niederlassungen oder Filiale gründen

Unternehmen, die in den deutschen Markt eintreten wollen, um ihr Geschäft zu erweitern, ausländische potenzielle Kunden zu erreichen, den Gewinn zu steigern oder mehr betriebliche Entscheidungen vor Ort zu treffen, stehen oft vor der Notwendigkeit, ihre wirtschaftliche Präsenz in Deutschland zu etablieren.

Die wichtigsten Möglichkeiten, die Präsenz von Unternehmensstrukturen in Deutschland rechtlich abzusichern, sind:

  1. Registrierung eines Tochterunternehmens;
  2. Gründung einer selbständigen Zweigniederlassung oder einer Betriebsstätte.

Jede der aufgeführten Alternativen hat ihre Eigenheiten. Zum Beispiel ist das Tochterunternehmen eine eigenständige juristische Person, die dem deutschen Recht unterliegt. Es gibt keine besonderen rechtlichen Bedingungen oder Einschränkungen für die Gründung von Tochtergesellschaften in Deutschland.

Die Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person. Rechtlich und organisatorisch ist sie Teil der sogenannten Muttergesellschaft, die den Hauptsitz bildet, und unterliegt dem für diese Muttergesellschaft geltenden Recht. Wenn eine Zweigniederlassung von einer ausländischen Gesellschaft gegründet wird, richtet sich ihre interne Satzung nach der Satzung der Gesellschaft und dem entsprechenden ausländischen Recht.

Die Betriebsstätte ist keine juristische Person wie eine Filiale. Die Besonderheit einer Repräsentanz ist, dass sie nicht der Eintragung in das Handelsregister unterliegt, sondern deklaratorisch beim Gewerbeamt eingetragen wird.

Wir analysieren Ihre Ziele und helfen Ihnen bei der Wahl der optimalen Unternehmensform, beraten Sie bei der Ansiedlung in Deutschland und begleiten Sie von der Entwicklung eines Businessplans bis zur Einreichung der notwendigen Anmeldungen bei den staatlichen Behörden.